Wer neu nach Berlin zieht oder innerhalb der Hauptstadt umzieht und sich deshalb an- oder ummeldet, braucht eine Wohnungsgeberbescheinigung. Welchen Zweck die Bescheinigung hat und wo sie erhältlich ist, zeigt dieser Überblick.
Was ist eine Wohnungsgeberbescheinigung?
Die Wohnungsgeberbescheinigung ist eine Bescheinigung, die der Wohnungsgeber einer Immobilie seinem Mieter oder seiner Mieterin ausstellt. Mit dem Schreiben bestätigt der Wohnungsgeber, dass die in der Wohnungsgeberbescheinigung genannte Person oder genannten Personen tatsächlich an der Adresse wohnen. Als Wohnungsgeber gilt in der Regel der Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung. Alltagssprachlich wird die Bescheinigung auch Einzugsbestätigung, Wohnungsgeberbestätigung oder Vermieterbescheinigung genannt.
Wozu braucht man die Wohnungsgeberbescheinigung?
Beim Anmelden oder Ummelden im zuständigen Berliner Bürgeramt muss die Wohnungsgeberbescheinigung vorliegen. In der Hauptstadt gilt dafür eine Frist: innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug muss die An- oder Ummeldung erfolgen. Fehlt die Wohnungsgeberbescheinigung, wird die Anmeldung oder Ummeldung im Bürgeramt nicht vorgenommen. Der Mietvertrag reicht nicht aus und ersetzt nicht die Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers. Die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung ist kostenfrei.
Hinweis: Eine Bescheinigung des Wohnungsgebers wird auch für eine Abmeldung benötigt, wenn keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird (Wegzug ins Ausland).
Inhalt und Form der Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers
Die Wohnungsgeberbescheinigung muss in schriftlicher Form vorliegen. Sie muss folgende Inhalte aufführen:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers
- Einzugsdatum für An- und Ummeldung (Auszugsdatum für Abmeldung)
- Adresse der Immobilie (meist Mietwohnung)
- Namen (Vornamen und Nachnamen) aller Mietparteien/meldepflichtigen Personen
- handschriftliche Unterschrift des Wohnungsgebers
Ein offizielles Musterformular gibt es unter http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?402544. Diese Vorlage muss aber nicht zwingend benutzt werden. Wichtig ist nur, dass die genutzte Vorlage alle oben genannten Angaben enthält.
Wichtig: Sie erhalten die Bescheinigung beziehungsweise die Unterschrift des Wohnungsgebers bei der Hausverwaltung/Wohnungsvermietung. Die Ausstellung der Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers ist für Mieter und Mieterinnen kostenfrei.
Hintergrundwissen: Deshalb gibt es die Wohnungsgeberbescheinigung
Als Rechtsgrundlage für die Wohnungsgeberbescheinigung gilt das Bundesmeldegesetz (BMG).
In §17 BMG ist eine allgemeine Meldepflicht des Wohnortes festgelegt. Das heißt, dass sich jede in Deutschland längerfristig lebende Person bei den Behörden mit ihrer aktuellen Adresse melden muss. Bei einem Umzug (auch innerhalb der gleichen Stadt) sowie einem Zuzug aus einer anderen deutschen Gemeinde oder aus dem Ausland ist die Ummeldung beziehungsweise Anmeldung Pflicht. Wer sich nach einem Umzug nach oder innerhalb von Berlin nicht fristgerecht im Bürgeramt des Bezirks an- oder ummeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert eine Geldstrafe (kann bis zu 1000 Euro betragen). Mit der Wohnungsgeberbescheinigung sollen zudem Scheinanmeldungen verhindert werden.